1. Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheids 2021 vom 26. Februar 2024 wird ab Fälligkeit für die Dauer des Einspruchsverfahrens in Höhe von 32.196,00 € ausgesetzt.
2. Die Verwirkung angefallener Säumniszuschläge wird insoweit aufgehoben, als sie auf die ausgesetzten Beträge entfallen.
3. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
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