Berücksichtigung der Aufwendungen für Fahrtkosten und für eine doppelte Haushaltsführung im Rahmen einer Auswärtstätigkeit bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als Werbungskostenabzug
FG Hessen, Urteil vom 17.01.2025 - Aktenzeichen 4 K 561/21
DRsp Nr. 2025/13200
Berücksichtigung der Aufwendungen für Fahrtkosten und für eine doppelte Haushaltsführung im Rahmen einer Auswärtstätigkeit bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als Werbungskostenabzug
Ab der Ernennung eines Steuerpflichtigen zum Berufssoldat ist für die Frage der Zuordnung zu einer Dienststätte maßgeblich, ob die Dauer der Zuordnung zu der Tätigkeitsstätte aus der maßgeblichen ex-ante-Sicht kalendermäßig nicht bestimmt ist und sich auch nicht aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergibt. Darauf, ob die zeitliche Verwendungsdauer für die Dauer des Dienstverhältnisses erfolgte oder ob der Betroffene über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus tätig werden sollte (§ 9 Abs. 4 Satz 3 Alt. 2 und 3 EStG), kommt es nicht an, da diese Alternativen eine befristete Tätigkeit voraussetzen.
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