1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob der Klägerin ein Investitionsabzugsbetrag 2007 zu versagen ist, weil sie durch Auflösung von Rücklagen aus vorangegangenen Jahren die Gewinngrenze überschreitet.
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