Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird die Streitwertfestsetzung im Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 11. Dezember 2024 abgeändert.
Der Streitwert für den Rechtsstreit in erster Instanz wird auf 11.374,70 € festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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