LAG Berlin-Brandenburg, vom 12.01.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 462/23
Berücksichtigung virtueller Aktienoptionsrechte bei der Berechnung der Karenzentschädigung im Fall ihrer Ausübung noch im laufenden Arbeitsverhältnis; Zuletzt bezogene vertragsmäßige Leistungen iSv. § 74 Abs. 2 HGB
BAG, Urteil vom 27.03.2025 - Aktenzeichen 8 AZR 63/24
DRsp Nr. 2025/3675
Berücksichtigung virtueller Aktienoptionsrechte bei der Berechnung der Karenzentschädigung im Fall ihrer Ausübung noch im laufenden Arbeitsverhältnis; Zuletzt bezogene vertragsmäßige Leistungen iSv. § 74 Abs. 2HGB
Leistungen aus einem Programm zur Gewährung virtueller Aktienoptionsrechte sind in die Berechnung der Karenzentschädigung nach § 74 Abs. 2, § 74b Abs. 2HGB einzubeziehen, soweit die virtuellen Optionsrechte noch im laufenden Arbeitsverhältnis ausgeübt werden.Orientierungssätze:1. Virtuelle Aktienoptionsrechte sind bei der Berechnung der Karenzentschädigung nach § 74 Abs. 2, § 74b Abs. 2HGB zu berücksichtigen, wenn sie noch im laufenden Arbeitsverhältnis ausgeübt werden. Etwas anderes gilt regelmäßig, wenn die Optionsrechtezwar im laufenden Arbeitsverhältnis erdient (gevestet), aber erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden (Rn. 22, 34 ff.).2. Zu den zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen iSv. § 74 Abs. 2HGB, die in die Berechnung der Karenzentschädigung einfließen, gehören diejenigen Leistungen, die auf dem Austauschcharakter des Arbeitsvertrags beruhen und als Gegenleistung für die geleistete Arbeit erbracht werden. Leistungen aus einem Programm zu virtuellen Aktienoptionen stellen regelmäßig eine solche Vergütung für die geleisteteArbeit dar (Rn. 20 ff.).
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