1. Der Einkommensteuerbescheid 2006 vom 24.9.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.3.2009 und geändert durch Bescheide vom 9.6.2009 und vom 23.6.2009 wird dahingehend abgeändert, dass die Einkommensteuer 2006 auf 0,- EUR festgesetzt wird.
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