FG München, vom 26.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 2198/06
Berufspraktische Tätigkeit vor Ergehen der Prüfungsentscheidung
BFH, Urteil vom 21.11.2006 - Aktenzeichen VII R 39/06
DRsp Nr. 2006/30446
Berufspraktische Tätigkeit vor Ergehen der Prüfungsentscheidung
»Die Feststellung des Studienerfolges durch die Prüfungsentscheidung ist auf den Zeitpunkt zurückzubeziehen, in dem der Bewerber sämtliche Prüfungsleistungen erbracht hat; eine nach diesem Zeitpunkt ausgeübte praktische Tätigkeit ist bei der Zulassung zur Steuerberaterprüfung zu berücksichtigen, auch wenn die Prüfungsentscheidung noch nicht ergangen war.«
Normenkette:
StBerG § 36 Abs. 1 § 38a Abs. 1 ;
Gründe:
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