LG Stade, vom 30.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 65/21
Berufsunfähigkeit eines selbständig tätigen Handwerkers; Wertschöpfender Kernbereich der handwerklichen Tätigkeit; Berücksichtigung der mit dem Berufsbild eines Hufschmiedes verbundenen besonderen körperlichen Belastungen; Problematik der Selbstbeurteilungstests
OLG Celle, Urteil vom 18.09.2025 - Aktenzeichen 11 U 97/23
DRsp Nr. 2025/13231
Berufsunfähigkeit eines selbständig tätigen Handwerkers; Wertschöpfender Kernbereich der handwerklichen Tätigkeit; Berücksichtigung der mit dem Berufsbild eines Hufschmiedes verbundenen besonderen körperlichen Belastungen; Problematik der Selbstbeurteilungstests
Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit eines Handwerkers, Keine Überbetonung des Stichtagsprinzips.(1) Ein selbstständig tätiger Handwerker ist schon dann berufsunfähig, wenn er den wertschöpfenden Kernbereich seiner handwerklichen Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, selbst wenn diese Tätigkeit nach dem Zuschnitt seines Betriebs nicht mehr als 50 % der üblichen Arbeitszeit ausfüllt.(2) Weder liegt ein anderer Versicherungsfall vor noch ist die Klage wegen Verschiedenheit der Streitgegenstände und Fehlens der Fälligkeit der Ansprüche abzuweisen, wenn der klagende Versicherte einen zeitlich früheren Eintritt der Berufsunfähigkeit behauptet und sich sodann im Rahmen der gerichtlichen Beweisaufnahme lediglich ein späterer Eintritt sicher feststellen lässt, die Berufsunfähigkeit so oder so aber auf den im Wesentlichen gleichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen beruht.
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