1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist im Hauptsacheverfahren, ob das Finanzamt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aus einem Wandeldarlehen zugeflossene verbilligte Aktien aufgrund neuer Tatsachen versteuern durfte.
Die Antragstellerin wird vom Antragsgegner - dem Finanzamt (FA) - für das Streitjahr 1999 zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt.
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