ArbG Frankfurt/Oder, vom 28.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 859/19
Beschränkung der Zuschlagspflicht für Mehrarbeit oder Überstunden hinsichtlich Benachteiligung von Teilzeitkräften
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.05.2025 - Aktenzeichen 12 Sa 1016/24
DRsp Nr. 2025/9700
Beschränkung der Zuschlagspflicht für Mehrarbeit oder Überstunden hinsichtlich Benachteiligung von Teilzeitkräften
1. § 7 Ziffer 1 MTV Einzelhandel Brandenburg legt für Arbeitsverhältnisse mit einer regelmäßigen tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit die Auslösegrenze für Überstundenzuschläge auf das jeweils tarifvertraglich für eine Vollzeitarbeit bestimmte Wochenarbeitszeitvolumen zwischen 38 und 40 Wochenstunden fest und nicht einheitlich auf 40 Wochenstunden.2. Indem § 7 Ziffer 4 MTV Einzelhandel Brandenburg eine Zuschlagspflicht für Mehrarbeit bzw. Überstunden auf die Überschreitung der auf der Grundlage des MTV für Vollzeitarbeit festgesetzten Wochenarbeitszeitgrenze von vorliegend 38 Stunden beschränkt, werden Teilzeitkräfte benachteiligt, ohne dass diese unterschiedliche Behandlung durch sachliche Gründe gerechtfertigt sein würde.Insbesondere folgt aus den arbeitszeitschutzrechtlichen Begrenzungen der werktäglichen Arbeitszeit auf 8 Stunden und der Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden nicht die sachliche Rechtfertigung für die von den Tarifvertragsparteien bestimmte absolute Wochenarbeitszeitgrenze von 38 bis zu 40 Wochenstunden.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.