Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Parteien streiten über die Anwendung des § 15b Einkommensteuergesetz - EStG - auf einen Veräußerungsverlust des Klägers im Veranlagungszeitraum 2009.
Der Kläger war Kommanditist der B... GmbH & Co. KG. Diese wurde am 2. Dezember 2005 unter der Firma C... GmbH & Co. KG gegründet und sollte als Öko-Tech-Fonds fungieren. Das Kommanditkapital der B... GmbH & Co. KG sollte durch die Neuaufnahme von Kommanditisten auf EUR 7,7 Mio. erhöht werden. Der Gesamtaufwand zur Errichtung der Öko-Tech-Anlage wurde auf ca. EUR 19,7 Mio. prognostiziert. Für das Jahr 2007 war lediglich die Bildung einer Rücklage gemäß § 7g EStG in Höhe von EUR 10.000,- geplant.
Am 19. Januar 2007 wurde ein Fondsprospekt für die B... GmbH & Co. KG aufgelegt. In dem Prospekt wurden die steuerlichen Ergebnisse der B... GmbH & Co. KG wie folgt prognostiziert (S. 32 des Fondsprospekts):
Jahr | steuerliches Ergebnis | in % vom Eigenkapital | kumuliert |
2008 | EUR ./. 2.728.374,- | ./. 35,43 % | ./. 35,43 % |
2009 | EUR 911.367,- | 11,84 % | ./. 23,60 % |
2010 | EUR 1.024.608,- | 13,31 % | ./. 10,29 % |
2011 | EUR 977.948,- | 12,70 % |
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