Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts Magdeburg vom 26. September 2024 wird zurückgewiesen.
Die erstinstanzliche Wertfestsetzung wird von Amts wegen abgeändert und der Streitwert des Rechtsstreits in erster Instanz auf 3.100 EUR festgesetzt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.500 EUR festgesetzt.
I.
Die Prozessbevollmächtigten des Klägers wenden sich mit ihrer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung des Landgerichts in erster Instanz in Höhe von 3.500 EUR, die sie als zu niedrig erachten.
In dem dem vorliegenden Beschwerdeverfahren zugrundeliegenden Hauptsacheverfahren hat der Kläger gegen die Beklagte Ansprüche aus der DSGVO geltend gemacht.
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