1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Villingen-Schwenningen vom 29.12.2023 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
In Abänderung der Schlusskostenrechnung vom 24.07.2023 werden die Gerichtskosten auf 721,83 € festgesetzt.
2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten im Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.
I.
Der Antragsteller wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Ablehnung seines Antrags auf Nichterhebung eines Teils der Sachverständigenkosten.
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