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LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 25.11.2024
L 16 KR 425/24 B ER
Normen:
Teil B MD-QK-RL § 20 Abs. 2a;
SGB V
§
137
Abs.
3
;
SGB V
MD-QK-RL § 275a;
SGB X
§
31
S. 1;
Vorinstanzen:
SG Stade, vom 17.09.2024 - Vorinstanzaktenzeichen
S 11 KR 23/24
Beschwerde gegen das Ergebnis einer erfolgten Kontrolle der Einhaltung von Qualitätsmaßstäben bei der Versorgung von hüftgelenknahen Femurfrakturen
LSG Niedersachsen-Bremen,
Beschluss
vom 25.11.2024
- Aktenzeichen L 16 KR 425/24 B ER
DRsp Nr. 2024/15144
Beschwerde gegen das Ergebnis einer erfolgten Kontrolle der Einhaltung von Qualitätsmaßstäben bei der Versorgung von hüftgelenknahen Femurfrakturen
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