Auf die Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 24.08.2023 wird das Hauptverfahren vor dem Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Y. in Abänderung des Beschlusses der 2. Kammer des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Y. gegen den Beschuldigten eröffnet.
I.
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