I. Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 4. September 2025, 5 HK
II. Die Rechtsbeschwerde wir nicht zugelassen.
I.
Die Beschwerdeführerin, die im Ausgangsverfahren Auskunftsansprüche nach §§ 51a, 51b GmbHG geltend macht, wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen die Aussetzung dieses Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens vor dem Landgericht München I mit dem Aktenzeichen 10 HK
Die Beschwerdegegnerin ist eine GmbH. Die Beschwerdeführerin und die A-GmbH waren jedenfalls bis zum 13. März 2025 jeweils zu 50 % an der Beschwerdegegnerin (im Folgenden auch: Gesellschaft) beteiligt.
Die Satzung der Beschwerdegegnerin (Anlage LA 2 bzw. AGG 4) enthält auszugsweise folgende Regelungen:
§ 8 Gesellschafterversammlung
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|