Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 10.7.2024 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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