Die Beschwerde des Beklagten gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 5. Juni 2024 -
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Senat entscheidet über die Beschwerde durch den Berichterstatter als Einzelrichter, da die angefochtene erstinstanzliche Streitwertfestsetzung durch den Berichterstatter ergangen ist (§
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Die zulässige Beschwerde ist unbegründet.
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