Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 30. August 2023 -
I.
Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde dagegen, dass das Arbeitsgericht eine Wiederholungskündigung mit einem Vierteljahreseinkommen in Ansatz gebracht hat.
Die Beklagte hat mehrere Kündigungen ausgesprochen, unter dem 1. und 12. April 2022 außerordentliche, am 8. und 20. April 2022 sowie am 14. September 2022 ordentliche Kündigungen.
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