Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers wird der Verfahrenswertbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Geldern (
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I)
Die Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers wendet sich mit der Beschwerde gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes durch das Amtsgericht.
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