1. Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Ellwangen (Jagst) vom 15.04.2024, Az.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Beklagte und Beschwerdeführer (im Folgenden: Beklagter) wendet sich mit seiner sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Landgerichts Ellwangen im Anerkenntnisurteil vom 15.04.2024.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|