I. Die Beschwerde der Klägerinvertreter gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Neumünster vom 10. Juli 2024 - 2 Ca 587 c/18 - wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerinvertreter wenden sich mit ihrer Beschwerde gegen die Nichtfestsetzung eines Vergleichsmehrwerts.
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