Die Beschwerde gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergericht - Mannheim vom 07.06.2018, Az.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
3.Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 5.000 EUR
I.
Die beteiligte Gesellschaft hat ihre Eintragung in das Handelsregister mit der Firma "K. gUG (haftungsbeschränkt)" angemeldet. Die Abkürzung "gUG" steht dabei für "gemeinnützige Unternehmergesellschaft".
Das Amtsgericht - Registergericht - Mannheim (Rechtspfleger) wies auf die Unzulässigkeit des gewählten Rechtsform- und Haftungszusatzes "gUG (haftungsbeschränkt)" hin und teilte mit, dass gegen einen Zusatz "gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)" keine Bedenken bestünden. Die Beteiligte ging demgegenüber von der Zulässigkeit des gewählten Firmenzusatzes aus.
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