Unter Abweisung der Beschwerde des Beschwerdeführers im Übrigen wird Ziffer 2. des Beschlusses des Amtsgerichts Nauen vom 27.05.2020 -
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers.-Nr. (X) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 352,03 € monatlich auf dem vorhandenen Konto der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Vers.-Nr. (Y), bezogen auf den 30.11.2018, begründet.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der S...Lebensversicherung a. G. (Vers.-Nr. (Z) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 9.397,28 €, bezogen auf den 30.11.2018, übertragen.
Im Übrigen findet ein Versorgungsausgleich nicht statt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden unter dem Antragsteller und der Antragsgegnerin gegeneinander aufgehoben.
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