Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 19.09.2023 -
I.
Die Prozessbevollmächtigte der Beklagten begehrt im Beschwerdeverfahren die Festsetzung eines höheren Gegenstandswerts für den Vergleich zur Berechnung ihrer Anwaltsgebühren.
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