Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 2. September 2024 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Beigeladenen sind Kosten nicht zu erstatten.
Der Streitwert wird für den ersten Rechtszug auf 11.382,95 € und für das Beschwerdeverfahren auf 8.687,70 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (im Folgenden: Antragstellerin) begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen den nach einer Betriebsprüfung ergangenen Beitragsnachforderungsbescheid der Antrags- und Beschwerdegegnerin (im Folgenden: Antragsgegnerin) für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2022 (Prüfzeitraum).
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