Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob sonstige Einkünfte des Klägers aus Renten aus den Vereinigten Staaten von Amerika dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Die Klageschrift der Prozessbevollmächtigten der Kläger, einer Steuerberatungsgesellschaft, ist bei Gericht am 19. Februar 2023 per Telefax eingegangen. Die Eingangsverfügung erging am 1. März 2023.
Die Klageschrift enthielt keinerlei Hinweis, dass es sich um eine Ersatzeinreichung nach § 52d Satz 3 Finanzgerichtsordnung (FGO) handelt.
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