Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 10.05.2023 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung des Ereignisses vom 01.10.2019 als Arbeitsunfall.
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