Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über das Bestehen einer Familienversicherung der Kinder der Klägerin in der Zeit vom 01. September 2016 bis 02. August 2017.
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