Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 21. August 2024 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Verpflichtung der Antragsgegnerin, der Beigeladenen das Betreiben des Verordnungsservices H. bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu untersagen.
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