LSG Hessen - Beschluss vom 08.05.2025
L 8 KR 257/24 B ER
Normen:
SGB V § 73 Abs. 8 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Frankfurt am Main, vom 21.08.2024 - Vorinstanzaktenzeichen S 34 KR 26/24

Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Vertags zur Bereitstellung eines Beratungsportals für die medizinische Behandlung der Versicherten einer Krankenkasse gegen Zahlung einer Vergütung

LSG Hessen, Beschluss vom 08.05.2025 - Aktenzeichen L 8 KR 257/24 B ER

DRsp Nr. 2025/8008

Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Vertags zur Bereitstellung eines Beratungsportals für die medizinische Behandlung der Versicherten einer Krankenkasse gegen Zahlung einer Vergütung

§ 73 Abs. 8 S. 1 SGB V enthält die Ermächtigung und Verpflichtung u.a. der Krankenkassen, die Vertragsärzte über Kosten und Nutzen verordnungsfähiger Leistungen auch vergleichend zu informieren. Nach § 197b SGB V können Krankenkassen die ihnen obliegenden Aufgaben durch Arbeitsgemeinschaften oder durch Dritte mit deren Zustimmung wahrnehmen lassen, sofern die Aufgabenwahrnehmung durch die Arbeitsgemeinschaften oder den Dritten als wirtschaftlicher anzusehen ist.

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 21. August 2024 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 73 Abs. 8 S. 1;

Gründe

I.

Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Verpflichtung der Antragsgegnerin, der Beigeladenen das Betreiben des Verordnungsservices H. bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu untersagen.