Die Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Landgerichts Hannover vom 23. Juni 2017 (Bl. 340 ff. Bd. II d.A.) wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldnerinnen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf die Gebührenstufe bis € 500.000 festgesetzt.
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