Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und die der Rechtsanwältin G. aus D. zu erstattenden Gebühren und Auslagen werden auf einen Betrag in Höhe von 506,49 Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; eine Auslagenerstattung findet nicht statt.
I.
Die Antragstellerin wurde durch Beschluss der Vorsitzenden der VII. großen Strafkammer des Landgerichts Essen vom 3. März 2022 in einem dort anhängigen Strafverfahren gegen u.a. den Angeklagten J. als Terminsvertreterin für den Pflichtverteidiger dieses Angeklagten, Rechtsanwalt V., für den ersten Hauptverhandlungstag beigeordnet.
Der erste Hauptverhandlungstermin fand am 7. März 2022 statt und dauerte dreißig Minuten, es wurde im Wesentlichen die Anklageschrift verlesen. Eine Einlassung des Angeklagten erfolgte zunächst nicht.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|