FG Münster - Beschluss vom 26.02.2025
5 V 1672/24 U
Normen:
UStG § 4 Nr. 9 b; MwStSystRL Art. 135 Abs. 1 i;

Besteuerung der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten in Spielhallen; Befreiung von der Umsatzsteuer

FG Münster, Beschluss vom 26.02.2025 - Aktenzeichen 5 V 1672/24 U

DRsp Nr. 2025/3041

Besteuerung der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten in Spielhallen; Befreiung von der Umsatzsteuer

1. Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität gebietet es nicht, dass die Umsätze des Steuerpflichtigen wie die der Anbieter virtueller Automatenspiele steuerfrei gestellt werden. Denn es fehlt an einer Gleichartigkeit der virtuellen und terrestrischen Geldspielautomatenspiele, so dass die Angebote am Markt in mehrwertsteuerlicher Hinsicht nicht miteinander im Wettbewerb stehen. 2. Die streitigen Umsätze des Steuerpflichtigen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeiten unterfallen nicht dem Rennwett- und Lotteriegesetz und sind deshalb nach nationalem Recht nicht steuerbefreit.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Beschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 9 b; MwStSystRL Art. 135 Abs. 1 i;

Gründe

I.

Streitig ist die Besteuerung der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten in Spielhallen.