1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob die XY General Partnership (XY GP) in den Jahren 2012 und 2013 (Streitjahre) nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung vom 30. März 2010 (BGBl II 2010,
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