FG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.12.2023
3 K 2355/20
Normen:
DBA UK Art. 7 Abs. 1;

Besteuerung von Gewinnen eines Unternehmens eines Vertragsstaats nur in diesem Staat (hier: Ansässigkeitsstaat)

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2023 - Aktenzeichen 3 K 2355/20

DRsp Nr. 2024/9068

Besteuerung von Gewinnen eines Unternehmens eines Vertragsstaats nur in diesem Staat (hier: Ansässigkeitsstaat)

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

DBA UK Art. 7 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob die XY General Partnership (XY GP) in den Jahren 2012 und 2013 (Streitjahre) nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung vom 30. März 2010 (BGBl II 2010, 1334 --DBA UK--) in Deutschland steuerfreie, dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes in der in den Streitjahren geltenden Fassung (EStG) unterliegende Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielte und ob sie --sollte es sich um gewerbliche Einkünfte handeln-- diese Einkünfte in Deutschland nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln durfte.

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