FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 30.09.2009 2 K 124/08
Normen:
EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchstabe bb;
Fundstellen:
DStRE 2010, 153
Besteuerung von Leistungen aus einer Pensionskasse
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.09.2009 - Aktenzeichen 2 K 124/08
DRsp Nr. 2009/24404
Besteuerung von Leistungen aus einer Pensionskasse
Ist eine Erhöhung der Rentenzahlung durch eine Überschussbeteiligung von vornherein im Rentenrecht vorgesehen, sind die der Überschussbeteiligung dienenden Erhöhungsbeträge nicht Erträge dieses Rentenrechts, wenn über diese Überschussbeteiligung erst eine Mitgliederversammlung entscheiden muss und auch eine andere Verwendung des Überschusses z.B. in Form einer Beitragsminderung nach der Satzung in Betracht kommt (gegen R 22.4 Abs. 1 Satz 2 EStR 2008).
Normenkette:
EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchstabe bb;
Tatbestand:
Die Beteiligten streiten über die Besteuerung von Leistungen aus einer Pensionskasse.
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