LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.12.2024
L 4 KR 264/22
Normen:
SGB V § 109 Abs. 4 S. 3;
Vorinstanzen:
SG Frankfurt/Oder, vom 17.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 21 KR 273/18
SG Frankfurt/Oder, vom 17.05.2022

Bestimmen der Höhe der Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung eines Versicherten hinsichtlich Kodierung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2024 - Aktenzeichen L 4 KR 264/22

DRsp Nr. 2025/12362

Bestimmen der Höhe der Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung eines Versicherten hinsichtlich Kodierung

Eine Vergütungsregelung, welche für die routinemäßige Abwicklung von zahlreichen Behandlungsfällen vorgesehen ist, kann ihren Zweck lediglich dann erfüllen, wenn sie allgemein streng nach ihrem Wortlaut sowie den dazu vereinbarten Anwendungsregeln gehandhabt wird und keinen Spielraum für weitere Bewertungen sowie Abwägungen belässt.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt/Oder vom 17. Mai 2022 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 109 Abs. 4 S. 3;

Tatbestand

Im Streit steht die Höhe der Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung.