I. Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 26. Januar 2023 in der Fassung des Beschlusses vom 20. Februar 2023 teilweise abgeändert.
Der Gebührenstreitwert für die erste Instanz wird auf bis zu 550.000 EUR festgesetzt.
II. Das Verfahren ist gebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
A.
Das Landgericht Berlin hat der Beklagten durch Urteil vom 26. Januar 2023 in Bezug auf die Kläger umfangreiche Wort- und Bildberichterstattungen in
-der "..." Nummer ... vom ... (im Folgenden: Fall 1; vorausgegangene Verfügungsverfahren
der "..." Nummer ... vom ... (im Folgenden: Fall 2; vorausgegangenes Verfügungsverfahren
der "..." Nummer ... vom ... (im Folgenden: Fall 3, vorausgegangene Verfügungsverfahren
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