1. Die Beschwerde des Bevollmächtigten der Kläger gegen die Festsetzung des Streitwerts für das Berufungsverfahren in dem Beschluss des Landgerichts München I vom 11.04.2024, Az.
I.
Der Bevollmächtigte der Kläger erhebt in eigenem Namen Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts für das Berufungsverfahren durch das Landgericht.
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