Der Kostenfestsetzungsbeschluss im Verfahren
dass der Berechnung der der Erinnerungsführerin zu erstattenden Aufwendungen für das Vorverfahren und das Klageverfahren jeweils ein Streitwert i. H. v. 60.137,76 € zugrunde gelegt wird,
weiterhin, dass
- -|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|