1. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 27.03.2024 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Betriebsrat bei einer einzelvertraglichen Erhöhung der Arbeitszeit von Teilzeitkräften bereits im Umfang ab vier Stunden in der Woche nach §
Bei der Beteiligten zu 2) (im Folgenden: Arbeitgeberin) handelt es sich um die Niederlassung eines B Einrichtungshauses in A mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern. Der Beteiligte zu 1) ist der bei der Arbeitgeberin im Einrichtungshaus A eingerichtete Betriebsrat (im Folgenden: Betriebsrat).
1. 2. 1. 2.
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