Betriebsaufgabe: So vermeiden Sie Steuerfallen beim Veräußerungs- oder Aufgabegewinn

Mit der Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung endet die unternehmerische Tätigkeit des Steuerpflichtigen. Für den entstehenden Gewinn gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Begünstigung, insbesondere einen Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG und die Ermäßigungen nach § 34 EStG. Damit diese Vorschriften aber tatsächlich greifen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtig ist vor allem, dass der Betrieb vollständig aufgegeben oder veräußert wird. Die folgenden drei Tipps sichern steuerbegünstigte Veräußerungs- oder Aufgabegewinne.