Das qualifizierte Mitwirkungsverlangen (§ 200a AO) wurde mit dem DAC-7-Umsetzungsgesetz in die Abgabenordnung eingeführt und soll die Betriebsprüfung modernisieren. Wir zeigen, was sich hinter diesem neuen Instrument der Finanzverwaltung verbirgt und welche Folgen Mitwirkungspflichtverletzungen haben können.
Das qualifizierte Mitwirkungsverlangen (§ 200a Abs. 1 AO) ist ein sonstiger Verwaltungsakt - ähnlich wie ein Einkommensteuerbescheid -, der von der Finanzbehörde gegenüber dem Steuerpflichtigen bekanntgegeben werden kann und den Steuerpflichtigen zur Mitwirkung auffordert.
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