1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.05.2024 - Az.:
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung.
Die Beklagte ist ein Unternehmen der D Gruppe, Unternehmensgegenstand ist der Druck von Zeitungen und Anzeigenblättern.
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