LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.07.2025
12 SLa 640/25
Normen:
KSchG § 1; BGB § 613a;
Fundstellen:
ArbRB 2025, 336
EzA-SD 2025, 9
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 22.01.2025 - Vorinstanzaktenzeichen 37 Ca 2829/24

Betriebsübergang; Widersprecher; Restbetrieb; Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz; regelmäßige Beschäftigtenanzahl

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.07.2025 - Aktenzeichen 12 SLa 640/25

DRsp Nr. 2025/10303

Betriebsübergang; Widersprecher; Restbetrieb; Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz; regelmäßige Beschäftigtenanzahl

Beruht ein Personalabbau auf einer einheitlichen unternehmerischen Planung, ist für die Bestimmung der regelmäßigen Beschäftigtenanzahl im Sinne von § 23 Absatz 1 KSchG als zeitlicher Anknüpfungspunkt auf die unternehmerische Entscheidung abzustellen, aus der sich ergibt, wie viele Arbeitnehmer voraussichtlich insgesamt entlassen werden. Dies erfasst die Situation, dass nach einem Betriebsübergang iSv § 613a BGB ein Restbetrieb, der die dem Betriebsübergang widersprechenden Beschäftigten zusammenfasst, mit dem Ziel geführt wird, deren Beschäftigung in dem Betrieb zu beenden.

Tenor

I. Auf die Berufung - und unter deren Zurückweisung im Übrigen - wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 22. Januar 2025 - 37 Ca 2829/24 - abgeändert und wie folgt gefasst:

1.

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 30. Januar 2024 nicht aufgelöst worden ist.

2.

Der allgemeine Feststellungsantrag (Berufungsantrag zu 2) wird als unzulässig abgewiesen.

3.