LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 27.01.2026
L 5 BA 220/25 B ER
Normen:
HGB § 9 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Schleswig, vom 27.11.2025 - Vorinstanzaktenzeichen 6 BA 2/25

Beurteilung der Rechtsmacht eines zum Geschäftsführer bestellten Gesellschafters einer GmbH nach Gesellschafterlisten bei Aufnahme in den Sonderband der Registerakten

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.01.2026 - Aktenzeichen L 5 BA 220/25 B ER

DRsp Nr. 2026/2527

Beurteilung der Rechtsmacht eines zum Geschäftsführer bestellten Gesellschafters einer GmbH nach Gesellschafterlisten bei Aufnahme in den Sonderband der Registerakten

1. Die Rechtsmacht eines zum Geschäftsführer bestellten Gesellschafters einer GmbH beurteilt sich nur nach Gesellschafterlisten, die in den Sonderband - bzw. seit 1. Januar 2007: in den Registerordner - der Registerakten aufgenommen worden sind. 2. Beachtlich ist die jeweils aktuellste der in den Sonderband aufgenommenen Gesellschafterlisten. 3. Eine zunächst in den Sonderband aufgenommene, dann jedoch aus diesem wieder entfernte und zur allgemeinen Registerakte genommene Gesellschafterliste ist für die statusrechtliche Beurteilung unbeachtlich, wenn die Herausnahme vor Beginn des Prüfzeitraums erfolgte.

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Schleswig vom 27. November 2025 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf 16.673,55 EUR festgesetzt.

Normenkette:

HGB § 9 Abs. 1 S. 1;

Gründe

Mit Beschluss vom 27. November 2025 hat das Sozialgericht Schleswig den Antrag der Antragstellerin,