Auf die Revision der Klägerin wird der Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 21. März 2022 aufgehoben und die Sache zur Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin einen versicherten Wegeunfall erlitten hat.
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