I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 22.02.2024, Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 4.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 12.01.2023 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits (erste und zweite Instanz) zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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