FG Sachsen - Urteil vom 15.01.2025
5 K 612/24
Normen:
BewG § 253 Abs. 1;

Bewertung der Eigentumswohnungen eines Steuerpflichtigen als ein mit Wohneigentum bebautes Grundstück im Ertragswertverfahren

FG Sachsen, Urteil vom 15.01.2025 - Aktenzeichen 5 K 612/24

DRsp Nr. 2025/11307

Bewertung der Eigentumswohnungen eines Steuerpflichtigen als ein mit Wohneigentum bebautes Grundstück im Ertragswertverfahren

1. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die neuen Regelungen des Grundsteuergesetzes. 2. Auch die Heranziehung der von den unabhängigen Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte ist eine verfassungsrechtlich unbedenkliche typisierende Bewertungsmethode, die der Vereinfachung der Grundsteuerwertermittlung dient. Sie sind deswegen von den Finanzbehörden und -gerichten ungeprüft und ohne eigenen Bewertungsspielraum der Ermittlung des Bedarfswerts zugrunde zu legen. 3. Soweit gemäß § 220 Abs. 2 BewG in der ab dem 1. Januar 2025 geltenden Fassung der niedrigere gemeine Wert als Grundsteuerwert anzusetzen ist, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass der ermittelte Grundsteuerwert erheblich von dem gemeinen Wert der wirtschaftlichen Einheit - hier einer Eigentumswohnung - im Feststellungszeitpunkt abweicht, ist für den Nachweis die Vorlage von Kaufverträgen über andere Eigentumswohnungen auf dem Grundstück nicht hinreichend, da die tatsächlichen Verhältnisse, wie konkreter Zustand der Wohnung, Lage im Gebäude u. ä. abweichen können und die Umstände des Zustandekommens der Preise ebenfalls nicht bekannt sind.

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.