Herrn Rechtsanwalt B. wird für seine Tätigkeit als gerichtlich beigeordneter Verteidiger des Angeklagten im Verfahren erster Instanz vor dem Amtsgericht Leipzig eine an die Stelle der gesetzlichen Gebühren tretende Pauschvergütung in Höhe von 1.052.00 € (eintausendzweiundfünfzig Euro) bewilligt.
I.
In vorliegendem Verfahren ist Rechtsanwalt B. am 08. August 2018 nach Anklageerhebung als Pflichtverteidiger des Angeklagten bestellt worden. Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens hat der Verteidiger mit Schriftsatz vom 25. August 2023 die Bewilligung einer Pauschgebühr zunächst in Höhe von 4.800,00 € beantragt. Er ist der Auffassung, das Verfahren sei besonders umfangreich und besonders schwierig gewesen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den genannten Schriftsatz Bezug genommen.
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