LSG Hamburg - Urteil vom 09.12.2024
L 1 KR 72/23 D
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 3 S. 1, 3;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 26.04.2023 - Vorinstanzaktenzeichen S 30 KR 2793/19

Bewilligung von Krankengeld als Anspruch eines Versicherten

LSG Hamburg, Urteil vom 09.12.2024 - Aktenzeichen L 1 KR 72/23 D

DRsp Nr. 2025/9187

Bewilligung von Krankengeld als Anspruch eines Versicherten

1. Während eines laufenden Streits mit der Krankenkasse, also während einer Zeit, in der ein Versicherter selber vom Bestehen eines Krankengeldanspruchs ausgeht, erscheint es für diesen zumutbar, sich jeweils rechtzeitig um eine erneute ärztliche Feststellung von AU zu bemühen und diese der Krankenkasse zukommen zu lassen, und der Umstand, dass eine - wenn auch rechtlich fehlerhafte - Ablehnung bestandskräftig geworden ist, darfnicht zu einer Privilegierung desjenigen Versicherten, der eine rechtswidrige Ablehnung hinnimmt, gegenüber demjenigen Versichertenführen, der sich fristgerecht mit den vorgesehenen Rechtsbehelfen dagegen wendet. 2. Im Übrigen ist zu verlangen, dass ein Versicherter, der die übrigen Voraussetzungen für eine Suspendierung seiner Obliegenheiten erfüllt, zusätzlich seine Rechte bei der Krankenkasse unverzüglich, spätestens innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V nach Erlangung der Kenntnis von dem Fehler geltend macht.

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 26. April 2023 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 3 S. 1, 3;

Tatbestand